SRC Global

Gestalten SieIhren Klimaschutz

Wie haben Sie vor, Ihre Klimaziele zu erreichen?

Wir beraten Unternehmen auf dem Weg zur Optimierung ihrer CO₂-Bilanz und begleiten sie bis zur Klimaneutralität. Das Klimaschutzgesetz bildet die Grundlage für gezielte und massgeschneiderte Lösungen.

Über SRC Global

Aus der Entwicklung unseres Geschäftsmodells bei Trees Life International AG ergeben sich verschiedene Aktivitäten, für die wir eigene Unternehmen gegründet haben. Alle unsere Aktivitäten, darunter auch der Anbau von Paulownia auf unseren Plantagen, werden von der Trees Life International AG koordiniert.

Bei der Ausarbeitung unserer Nachhaltigkeitsstrategie beschäftigen wir uns täglich mit der Integration unseres Unternehmens in eine nachhaltige Wirtschaft. Der kontinuierliche Austausch mit unseren Kunden und Partnern sowie deren häufige Fragen nach Strategien zur Bewältigung aktueller klimabedingter Herausforderungen für die Wirtschaft haben uns dazu veranlasst, ein auf unserer Expertise basierendes Unternehmensberatungsprojekt zu entwickeln. So ist unser SRC-Projekt entstanden.

SRC ist Ihr Partner für die Messung Ihrer ökologischen Auswirkungen und bietet Ihnen Lösungen für ein effizientes Management und die Verbesserung Ihrer Emissionen. Die Erreichung Ihrer Ziele wird in Übereinstimmung mit dem Klimaschutzgesetz geplant. Wir stützen unsere Strategie auf die betriebliche Effizienzsteigerung und Wachstumschancen für Ihr Unternehmen.

Herausforderung und Vorgehensweise

Die Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Klimawandel stellen, sind globaler Natur, weshalb daraus supranationale Ziele und Regeln abgeleitet werden. Die Antworten darauf werden jedoch von jedem Akteur im regionalen Kontext, in dem er tätig ist, gegeben. Die Herausforderung ist sowohl für Grossunternehmen als auch für KMUs enorm.

Es gilt, die neue Ausgangslage zu verstehen, um Antworten für die Ausarbeitung einer eigenen, konkreten Strategie zu geben. Das Ziel besteht darin, sich an das neue Gesetz anzupassen und gleichzeitig in der daraus resultierenden nachhaltigen Wirtschaft konkurrenzfähig zu bleiben.

Das 2020 vom Europäischen Parlament verabschiedete Klimaschutzgesetz wird von Land zu Land mit einigen Unterschieden in der Umsetzung angewendet. Heute ist es in allen Ländern in Kraft getreten. Es verpflichtet in seinen Grundzügen alle Unternehmen und KMUs in allen Ländern, unabhängig davon, ob sie EU-Mitglieder sind oder nicht.

Haben Sie bereits eine Schätzung des CO₂-Fussabdrucks Ihres Unternehmens vorgenommen? Oder sogar die ersten möglichen Ansätze zur Reduzierung Ihres CO₂-Fussabdrucks definiert? Handelt es sich für Sie um Energieeffizienz, Transport, Produktion, Verpackung, Lagerung, Entsorgung…?

Wir entwickeln Lösungen für den Klimaschutz, die von Aufforstungsprojekten bis hin zu massgeschneiderten Nachhaltigkeitsstrategien reichen. Das Ziel besteht darin, die grüne Wirtschaft schrittweise zu integrieren, ohne dabei Zeit zu verlieren. Wir bieten Ihnen an, zunächst mit einem ersten CO₂-Ausgleichskontingent zu beginnen und anschliessend eine Analyse durchzuführen, eine Strategie zu entwickeln und einen Fahrplan aufzustellen.

Wald

Das Klima- und Innovationsgesetz

Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit legt den langfristigen klimapolitischen Rahmen der Schweiz fest. Es verfolgt das Ziel, die Treibhausgasemissionen schrittweise zu senken, die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels zu stärken und Innovationen sowie die Energiesicherheit zu fördern. Grundlage bildet das Übereinkommen von Paris.

Kern des Gesetzes ist das verbindliche Netto Null Ziel. Die Schweiz soll spätestens bis 2050 keine klimaschädliche Wirkung mehr aus von Menschen verursachten Treibhausgasemissionen aufweisen. Dieses Ziel soll primär durch Emissionsreduktionen im Inland erreicht werden. Unvermeidbare Restemissionen werden durch den Einsatz von Negativemissionstechnologien ausgeglichen. Nach 2050 soll die Menge des dauerhaft entfernten und gespeicherten CO2 die verbleibenden Emissionen übersteigen.

Das Gesetz definiert verbindliche Zwischenziele zur Emissionsminderung gegenüber dem Stand von 1990. Für die Zeiträume bis 2040 und bis 2050 sind deutliche Reduktionen vorgesehen. Ergänzend werden sektorielle Richtwerte für Gebäude, Verkehr und Industrie festgelegt. Diese sollen sicherstellen, dass alle zentralen Wirtschaftsbereiche ihren Beitrag zur Zielerreichung leisten.

Unternehmen sind verpflichtet, spätestens ab 2050 Netto Null Emissionen aufzuweisen. Zur Unterstützung können sie freiwillige Fahrpläne zur Emissionsreduktion erarbeiten. Der Bund stellt hierfür Grundlagen, Standards und fachliche Beratung zur Verfügung. Bis 2030 werden zudem finanzielle Fördermittel für neuartige Technologien und Prozesse bereitgestellt, die zur Umsetzung dieser Fahrpläne beitragen. Zusätzlich können Investitionsrisiken bei klimarelevanten öffentlichen Infrastrukturen abgesichert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Anpassung an den Klimawandel. Bund und Kantone sind verpflichtet, Massnahmen zum Schutz von Bevölkerung, Sachwerten und natürlichen Lebensräumen umzusetzen. Ziel ist insbesondere die Begrenzung von Schäden durch steigende Temperaturen, veränderte Niederschlagsmuster und zunehmende Extremereignisse.

Das Gesetz verpflichtet den Bund ausserdem, den Schweizer Finanzplatz auf eine klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzmittelflüsse hinzuwirken. Finanzielle Aktivitäten sollen künftig stärker mit den Zielen einer emissionsarmen und klimaresilienten Entwicklung im Einklang stehen.

Bund und Kantone übernehmen eine Vorbildfunktion. Die zentrale Bundesverwaltung muss spätestens bis 2040 Netto Null Emissionen erreichen. Dabei werden auch indirekte sowie vor und nachgelagerte Emissionen berücksichtigt. Die Kantone und bundesnahen Betriebe streben dasselbe Ziel an.

Die konkrete Umsetzung der Ziele erfolgt über das CO2 Gesetz in mehreren Etappen bis 2050. Dabei werden wirtschaftliche Tragbarkeit, technologische Machbarkeit und soziale Verträglichkeit ausdrücklich berücksichtigt.

Das Klimaschutzgesetz ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und bildet die strategische Grundlage für die langfristige Klima und Energiepolitik der Schweiz.

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