Schweizer Klima- und Innovationsgesetz (KIG 2050) & CO2-Gesetz
Eine umfassende Übersicht über die neuen Regulierungen und ihre Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen.

1. Das KIG 2050: Hauptziele und Bedeutung
Netto-Null bis 2050
Dieses Ziel ist seit dem 1. Januar 2025 gesetzlich verankert und verpflichtet die Schweiz, bis Mitte des Jahrhunderts keine Treibhausgasemissionen mehr zu verursachen als die Natur und technologische Lösungen aufnehmen können.
Ambitionierte Zwischenziele
Um das Netto-Null-Ziel zu erreichen, sind spezifische Reduktionsziele festgelegt:
75% Reduktion bis 2040 und 89% Reduktion bis 2050 gegenüber dem Referenzjahr 1990.
Verpflichtung für alle Unternehmen
Das KIG 2050 gilt für alle Schweizer Unternehmen, unabhängig von ihrer Grösse oder Branche. Jede Organisation ist aufgefordert, ihren Beitrag zur Dekarbonisierung zu leisten.

2. Das neue CO2-Gesetz ab 2025
Das revidierte CO2-Gesetz bildet das zentrale Instrument zur Umsetzung der KIG-Ziele und setzt auf eine innovative und anreizbasierte Steuerung.
Anreize statt Verbote
Das Gesetz fördert die Reduktion von Emissionen durch finanzielle Anreize und Investitionen in klimafreundliche Technologien, anstatt strikte Verbote zu erlassen.
Fokus auf Innovation
Ein starker Schwerpunkt liegt auf der Förderung von technologischem Fortschritt und innovativen Lösungen zur Senkung des CO2-Ausstosses.
Verlängerung bis 2030
Das Gesetz ist bis 2030 verlängert, mit dem Ziel, bis dahin die Emissionen gegenüber 1990 zu halbieren.

3. Kritische Bedeutung des Zwischenziels 2030
Das Zwischenziel für das Jahr 2030 ist ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zu Netto-Null 2050 und hat internationale Tragweite.
50% Reduktion der Treibhausgasemissionen
Bis 2030 müssen die gesamten Treibhausgasemissionen der Schweiz um 50% gegenüber 1990 gesenkt werden.
Verpflichtung aus dem Pariser Klimaabkommen
Dieses Ziel ist eine direkte Umsetzung der im Pariser Klimaabkommen eingegangenen Verpflichtungen der Schweiz.
Wichtiger Meilenstein
Das Erreichen des 2030-Ziels ist fundamental, um den langfristigen Pfad zum Netto-Null-Ziel 2050 einzuhalten und globale Klimaverpflichtungen zu erfüllen.

4. Fördergelder und finanzielle Unterstützung
Der Bund stellt erhebliche Mittel zur Verfügung, um Unternehmen und Private bei der Umstellung auf klimafreundliche Lösungen zu unterstützen.
1,2 Milliarden CHF für innovative Technologien
Über einen Zeitraum von 6 Jahren stehen diese Mittel für Unternehmen bereit, die in die Entwicklung und Implementierung klimafreundlicher Innovationen investieren.
2 Milliarden CHF für Heizungsersatz
Dieses Budget ist für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch klimaschonende Alternativen (z.B. Wärmepumpen, Holzheizungen) vorgesehen.
Voraussetzung: Netto-Null-Fahrplan
Um Zugang zu den Fördergeldern zu erhalten, müssen Unternehmen einen Netto-Null-Fahrplan vorlegen, der eine detaillierte CO2-Bilanz und einen Massnahmenplan enthält.

5. Warum es für Unternehmen entscheidend ist
Die neuen Gesetze sind nicht nur eine Verpflichtung, sondern bieten auch erhebliche Chancen und Vorteile für vorausschauende Unternehmen.
  • Gesetzliche Verpflichtung für Emissionen Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, sowohl direkte Emissionen (Scope 1) als auch Energieemissionen (Scope 2) zu bilanzieren und zu reduzieren.
  • Wettbewerbsvorteile Frühzeitig aktive Unternehmen können sich als Vorreiter positionieren, ihre Marke stärken und neue, nachhaltige Geschäftsfelder erschliessen.
  • Risikominimierung Durch proaktives Handeln werden regulatorische Risiken minimiert und potenzielle Kosten durch zukünftige, strengere Vorschriften vermieden.
  • Bessere Finanzierungsmöglichkeiten Banken und Investoren berücksichtigen zunehmend ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance). Ein klarer Netto-Null-Pfad verbessert die Kreditwürdigkeit und den Zugang zu nachhaltigen Finanzprodukten.
  • Zugang zu Fördermitteln Ohne rechtzeitige Planung und einen validen Netto-Null-Fahrplan ist der Zugang zu den staatlichen Fördergeldern und finanziellen Unterstützungen nicht möglich.